Kosten der Heilpraktikerleistungen

Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse
Abgesehen von osteoplastischen Behandlungen (siehe Kosten der Osteopathiebehandlung ), gibt es keine Möglichkeiten Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen  erstattet zu bekommen. In diesem Fall gelten die Selbstzahlerpreise.

 

Wenn Sie häufiger alternative oder naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nehmen, kann es sich unter Umständen lohnen eine Heilpraktiker Zusatzversicherung abzuschließen. Vergleichen Sie dazu die aktuellen Tarife und Leistungen, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen.
Als Ansprechpartner für eine Zusatzversicherung ist Versicherungsmakler Volker Thielke von der wekra Finanz GmbH  zu empfehlen: Tel.:  0173 4332003, Email: thielke@wekra.net

Kostenerstattung durch die private Krankenkasse, Beihilfe oder private Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).