Kosten der Osteopathiebehandlung

Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Behandlungskosten für Osteopathie werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) anteilig übernommen. Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen welche sich an den Behandlungskosten beteiligen finden Sie hier: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

 

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist in der Regel, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt. Weiterhin muss der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie – Ausbildung nachweisen, die ihn zum Beitritt eines Osteopathie-Verbandes berechtig und die Erlaubnis zur Heilkunde nach Heilpraktikergesetz haben.  Diese Voraussetzungen werden von mir erfüllt.

  

Kosten 
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung liegen:            90,00 € / 1h

                                                                                                                     45,00 € / 30 min

 

Abrechnung
Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein. Von der Krankenversicherung bekommt er dann, je nach individueller Leistung der Krankenkasse, eine Rückerstattung.

Kostenerstattung durch die private Krankenkasse, Beihilfe oder private Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).